Unsere Leistungen im Vergaberecht
Unsere Beratung und Unterstützung im Vergaberecht erfasst alle denkbaren Bereiche und alle Verfahrensarten und -ordnungen (VOB/A, VOL/ und sehr intensiv VgV): Von der Auswahl und Vorbereitung eines Vergabevefahrens über die Begleitung des Vergabeverfahrens bis zur Vergabenachprüfung.
Komplexe Regelungen und sehr förmliche Verfahren bieten eine Unmenge von "Stolperfallen", die oft einen schwer oder häufig gar nicht mehr behebbaren Vergabefehler zur Folge haben.
Bei Einsatz von Fördermitteln kann dieses unter Umständen Jahre später zur Rück-forderung führen.
Wir wickeln für Sie - gern in enger Abstimmung mit Ihren Architekten - die Ausschreibungen vergaberechtskonform ab, so dass "schwerwiegende Vergabefehler" vermieden werden.
Vergabevorbereitung
Die Wahl der richtigen Vergabeart ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für ein rechtlich einwandfreies Vergabever-fahren.
Wir kennen die Klippen: wir helfen Ihnen bei den schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen den in Betracht kommenden Vergabeverfahrensarten.
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die Vergabeunterlagen bzw. prüfen diese auf Rechtskonformität.
Corporate Finance
Die Durchführung von Vergabeverfahren ist an strenge Formalien und Bedingungen gebunden. (Öffentliche) Auftraggeber, die nur selten Aufträge öffentlich ausschreiben müssen, begleiten wir professionel bei der vollständigen Abwicklung des Verfahrens.
Wir übernehmen für Sie die Vergabe-bekanntmachung, ermitteln und überwachen die einschlägigen Fristen, beantworten Bieteranfragen in Abstimmung mit Ihnen, führen die Submission durch und übernehmen die formalrechtliche Prüfung der eingegangen Angebote.
Für Bieter übernehmen wir die Prüfung der Vergabebekanntmachung und der Vergabeunterlagen. Sofern erforderlich, rügen wir etwaige Vergabefehler innerhalb der mehr als kurzen Fristen.
Vergabenachprüfung
Vor allem oberhalb der sog. "Schwellenwerte" - also bei allen EU-weiten Vergabeverfahren - existiert ein effektiver Rechtsschutz; unter gewissen Voraussetzungen auch in den Bereichen unterhalb der sog. "Schwellenwerte"!
In einem Vergabenachprüfungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens überprüft. Bis zum Ende eines solchen Verfahrens kann ein Zuschlag nicht erteilt werden.
Wir führen für Sie engagiert und jederzeit unter Beachtung Ihrer Interessen solche Nachprüfungsverfahren.
Wenn Sie als öffentlicher Auftraggeber mit einem Nachprüfungsverfahren konfrontiert sind, achten wir auf eine schnellstmögliche Abwicklung, damit Ihr Vorhaben ohne großen Zeitverzug und damit - häufig - ohne Gefährdung von Fördermitteln umgesetzt werden kann.
Wenn Sie als Bieter bwz. Bewerber in einem Vergabeverfahren den Eindruck eines Fehlers haben, prüfen wir für Sie umgehend die Relevanz und die Erfolgsaussichten eines Vergabenachprüfungsverfahrens. Nur so behalten Sie Ihre Erfolgsaussichten auf einen Zuschlag.
Gleichfalls gestalten wir für Sie ggfls. die Vergaberüge, die zur Vermeidung von Rechtsnachteilen in allerkürzester Zeit gegenüber dem Auslober ausgesprochen werden muss; oft stehen Ihnen hierfür nur 2-3 Tage zur Verfügung.