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sollte ein Leitspruch für Architekten und Ingenieure sein. Nur der Architekt, der seine Haftungsrisiken kennt, kann sich darauf einstellen und Vorkehrungen zur Vermeidung treffen.

 

Die Inanspruchnahme von Architekten und Ingenieuren wegen tatsächlicher oder vermeintlicher „Fehler“ hat in den vergangenen Jahren gravierend zugenommen.

 

Die Ursache liegt u.a. in der sog. „gesamtschuldnerischen Haftung der am Bau Beteiligten“. Der planende und/oder bauüberwachende Architekt haftet seinemAuftraggeber gegenüber neben dem ausführenden Unternehmen, welches den Ausführungsmangel zu verantworten hat.

„ Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!“

irmler.rechtsanwälte steht Ihnen schon vor und während der Erbringung Ihrer Architektenleistungen beratend zur Seite und zeigt Ihnen bereits im Vorfeld auf, wie Sie eine Haftung Ihrerseits vermeiden.

 

Wir kennen aus unserer jahrelangen Beratungs- und Prozesstätigkeit für Architekten und Ingenieure die sehr hohen Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Beratungs-, Hinweis- und Bauüberwachungspflichten stellt und zeigen Ihnen entsprechende Strategien zur Haftungsverhinderung auf.

 

Werden Sie dennoch auf Haftung in Anspruch genommen, wehren wir solche Ansprüche gemeinsam und in Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung ab. Wir stimmen eine entsprechende Prozessstrategie mit Ihnen ab und vertreten Ihre Interessen vor Gericht mit höchstem Engagement.

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