Unsere Leistungen im Architekten- und Ingenieurrecht
Unsere Beratung und Unterstützung im Architekten- und Ingenieurrecht erfasst alle denkbaren Bereiche: vom Berufsrecht über Vertrags-, Haftungs- und Honorarrecht bis zum Urheberrecht, (Architekten)Wettbewerb und Vergabe von Planungsleistungen nach VgV und UVgO.
Strategy & Organization
Wir gestalten und prüfen Architekten- und Ingenieurverträge.
Wir prüfen die richtige Ermittlung des Honorars und setzen es für Sie durch und wehren für Sie unberechtigte Ansprüche wegen angeblicher Architekten-fehler ab.
Wir unterstützen Auslober bei der erfolg-reichen und wirksamen Durchführung von Architektenwettbewerben und Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen nach VgV und UVgO und beraten Architekten und Ingenieure, um Vergabefehler früh-zeitig zu erkennen und rechtzeitig zu rügen.
Architektenvertrag
Damit Sie sich voll und ganz auf die Ausführung und Erbringung Ihrer Leistungen als Architekt oder Bauingenieur konzentrieren können, muss Ihr Vertrags-verhältnis auf eine sichere Grundlage gestellt werden.
Rechtssichere Architektenverträge zu schließen bedarf einer intensiven Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie des richtigen „Handwerkzeuges“. Wir gestalten solche Verträge für Sie.
Architekten
Berufsrecht
Architektenhonorar
Die Ermittlung und Berechnung des Architektenhonorars nach der HOAI ist rechtlich nicht einfach. Wir prüfen für Sie Schlussrechnungen.
Wir haben jahrezehntelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung der Honoraransprüche von Architekten und Ingenieure.
Architekten
wettbewerbe
Architektenhaftung
Architekten haben eine Vielzahl von Hinweis- und Beratungspflichten zu beachten. Desweiteren gilt es Planungs- und Bauüber-wachungsfehler zu vermeiden.
Um hier erfolgreich Ansprüche abzuwehren, ist umfassenste Kenntnis der höchstrichter-lichen Rechtpsrechung unerlässlich. Wir ver-fügen durch jahrzehntelange Erfahrung über derartige Kenntnisse und unterstützen Architekten / Ingenieure bei der Abwehr von Ansprüchen.
Architekten
urheberrecht
Im Berufsrecht der Architekten- und Ingenieure beraten wir Sie bei Fragen gemeinschaftlicher Berufsausübung und vor allem bei der Gestaltung von Gesellschafts-, Bürogemeinschafts- und Partnerschaftsverträgen.
Sowohl Architektenwettbewerbe als auch Verfahren zur Vergabe von Planungs-leistungen nach VgV zur Auswahl des geeigneten Vertragspartners sind oberhalb der Schwellenwerte von zur Zeit 214.000,- € europaweit auszuschreiben. Vergabefehler innerhalb dieser Verfahren führen regelmäßig zu ganz erheblichen Verzögerungen und in Fällen der Verwendung von Fördermitteln auch häufig - oft viele Jahre später - zu deren Rückforderung.
Wir begleiten - öffentliche - Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchführung von Architektenwettbe-werben sowie Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen nach VgV.
Nicht jedes Architektenwerk unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Zur Beurteilung der Schutzfähigkeit hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung Maßstäbe gesetzt.
Ein solcher Schutz setzt beim Architektenwerk eine eigene, persönliche schöpferische Leistung, die über die Lösung einer fach-gebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschlägigen technischen Mittel hinausgeht.
Wir beraten bei der Beurteilung einer Schutzfähigkeit und begleiten bei der Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechten.