DIE NEUE BAURECHT AKTUELL 1/2018 - Aktuell zum neuen Bau- und Planervertragsrecht
30. Dezember 2017
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Bau- und Planervertragsrechts zum 01. Januar 2018 erscheint das Sonderheft des Netzwerk Bauanwälte mit dem Ihnen ein umfassender Ein- und Überblick über das neue Recht gegeben wird. Viel Vergnügen beim Lesen!
25. November 2017
Ab dem 01. Januar 2018 gelten neue EU-Schwellenwerte, ab denen Vergabeverfahren EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Ein entsprechender Beschluss wird in der kommenden Woche erwartet.
18. November 2016
Endgültig: bei der Auftragswertschätzung nach § 3 Abs. 7 VgV sind unterschiedliche Planungsleistungen wie z.B. „Objektplanung Gebäude“ und „Tragwerksplanung“ nicht zu addieren!
Prof. Irmler zum Fachanwalt für Vergaberecht ernannt
18. Oktober 2016
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urkunde vom 18.10.2016 Herrn Rechtsanwalt Prof. H.Henning Irmler auf Grund der nachgewiesenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Vergaberechts den Titel "Fachanwalt für Vergaberecht" verliehen.
30. November 2015
Ab dem 01. Januar 2016 gelten neue EU-Schwellenwerte, ab denen Vergabeverfahren EU-weit ausgeschrieben werden müssen.
Freiberufliche Leistungen Neue Verwaltungsvor-schrift in MV erlassen !
25. Juli 2015
Mecklenburg-Vorpommern hat erfreulicherweise Unklarheiten bei der Vergabe von Freiberuflichen Leistungen, insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen beseitigt und für alle öffentlichen Auftraggeber handbare Regeln aufgestellt.
DIE NEUE BAURECHT AKTUELL 1/2015
27. Mai 2015
DAS BAURECHTSMAGAZIN DES NETZWERK BAUANWÄLTE
Eingehende Beiträge zum Thema "Projektentwicklung".
Ab 1. Januar 2015 gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Wertgrenzenerlaß !
30. Dezember 2014
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat am 19.12.2014 die Verlängerung des "Wergrenzenerlasses" für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Öffentliche Auftraggeber haben diese Verwaltungsvorschrift bei ihren Auftragsvergaben zwingend zu berücksichtigen, können aber bis zu näher bestimmten Wertgrenzen leichter das Beschränkte Verfahren oder gar die Freihändige Vergabe wählen. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1.01.2015 in Kraft.